Pfandbedingungen

Austauschartikel

Austauschartikel sind Produkte, die nach Reparatur oder Wartung einen Pfandbetrag erfordern, der bei der Anschaffung zusätzlich berechnet wird.

Die Bedingungen für die Erstattung des Altteilpfands bei uns sind wie folgt:

1. Das Altteil muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf zurückgegeben werden.

2. Das Altteil muss vollständig sein, darf keine starke Korrosion oder beschädigte Gewinde aufweisen und darf weder beschädigt noch zerlegt worden sein.

3. Das Altteil darf nicht mechanisch bearbeitet worden sein.

4. Das Altteil muss frei von Flüssigkeiten, Fetten und Ölen sein, ausgenommen bei Batterien.

5. Das Altteil muss entsprechend der gleichen Kategorie wie das ausgetauschte Teil sein. Das heisst: Kaufst du eine neue Lichtmaschine, dann bitte auch die alte defekte Lichtmaschine zurücksenden.

6. Das Typenschild des Altteils sollte lesbar sein.


Falls bei einem Artikel ein Pfandbetrag fällig ist wird die genaue Höhe des Pfandbetrags bei der Angebotserstellung mitgeteilt da diese unterschiedlich, je nach Hersteller, festgelegt werden.

Hier z.B. einige Artikel die mit einem Pfandwert belegt sein können:

Anlasser Antriebswellen Bremssättel Einspritzdüsen

Einspritzpumpen Hydraulikpumpen Lenkgetriebe Lichtmaschinen Turbolader 

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4-6 Wochen. Bei einem positiven Ergebnis erfolgt die Rückerstattung des Pfands auf die gleiche Weise, wie es ursprünglich erhalten wurde. Im Falle eines negativen Ergebnisses wird das Pfand für einen Monat gelagert und auf Ihren Wunsch hin auf unsere Kosten zurückgesendet. Nach Ablauf der Lagerzeit wird das Altteil entsorgt.






Batteriepfand

Gemäß Paragraph 10 des Batteriegesetzes besteht für jedes Unternehmen, das Starterbatterien vertreibt, die Verpflichtung, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro (inkl. MwSt.) zu erheben, sofern beim Kauf einer neuen Starterbatterie keine gleichzeitige Abgabe einer Altbatterie erfolgt.

Zusätzlich ist zu beachten, dass beispielsweise Versorgungsbatterien nicht als Starterbatterien gelten und daher nicht unter das Batteriegesetz fallen. Dies bedeutet, dass für solche Batterien keine Pfandpflicht besteht.

Pfanderstattung

Bitte entsorgen Sie Ihre Altbatterie ordnungsgemäß bei einem Wertstoffhof, einem Schrotthandel, einer Werkstatt oder einem Händler für Starterbatterien in Ihrer Nähe.

Bitte sichern Sie die ordnungsgemäße Entsorgung Ihrer Altbatterie durch einen schriftlichen Nachweis mit Stempel, Datum und Unterschrift. Senden Sie uns diesen Nachweis bitte unbedingt innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung des Entsorgungsbelegs per E-Mail (info@teilepirat.com) oder auf dem Postweg zu. Nach Ablauf der Frist können wir das Pfand nicht mehr erstatten. Weiter unten stellen wir Ihnen ein Musterformular zur Verfügung.

Rückzahlung

Die Erstattung des Batteriepfands erfolgt normalerweise innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Entsorgungsnachweises. Beachten Sie bitte, dass die Rückzahlung über die bei der Bestellung angegebene Zahlungsmethode erfolgt.

Kontaktdaten für die Zusendung des Entsorgungsnachweis

Teilepirat UG (haftungsbeschränkt)

Alemannenstr. 9,

78224 Singen (Hohentwiel)

oder per Email an: info@teilepirat.com

WICHTIG: Aufgrund der Gefahrgutverordnung ist es in den meisten Fällen nicht gestattet, die Altbatterie per Post zurückzusenden.

Falls Sie die Altbatterie persönlich bei uns abgeben wollen kontaktieren Sie uns bitte vorher per Email an info@teilepirat.com


DOWNLOAD MUSTERFORMULAR ENTSORGUNGSNACHWEIS:



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